Die COVID-19/SARS-CoV-2 Krise hält die Menschen rund um den Erdball in Atem. Die österreichische Bundesregierung hat in den letzten Tagen zahlreiche, teilweise sehr weitreichende und einschneidende Maßnahmen beschlossen, um einer zu raschen Verbreitung des Virus Einhalt zu gebieten. Vorerst müssen Betriebsstätten geschlossen bleiben und wurden eine weitreichende Ausgangssperre sowie ein Versammlungsverbot verhängt. Die Maßnahmen treten zwar am 22.03.2020 wieder außer Kraft, es ist jedoch mit einer Verlängerung zu rechnen.
Für Arbeitnehmer mag es teilweise mühsam sein auf Telearbeit umzustellen und sich auch sonst im Privatleben einschränken zu müssen. Für die arbeitgebenden Unternehmen kann mit diesen Maßnahmen der wirtschaftliche Ruin verbunden sein, wenn nicht frühzeitig alle nötigen und im rechtlichen Rahmen möglichen Maßnahmen ergriffen werden.
Wenden Sie sich rechtzeitig an uns!
Wir helfen Ihnen dabei Härtefälle abzufedern und als Gewinner aus der Krise hervorzugehen!