SCHWERPUNKTE & LEISTUNGEN

Wir machen nicht alles, aber was wir machen, machen wir richtig gut.

Wenn wir etwas nicht beherrschen, sagen wir das auch. Unser Focus liegt dabei immer auf Ihren individuellen wirtschaftlichen und unternehmerischen Anforderungen:

Wir vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten und beraten Sie mit umfassender juristischer Expertise und branchenübergreifendem Know-how schwerpunktmäßig in den folgenden Kernbereichen des Wirtschaftslebens: Bau-, Anlagenbau- und Werkvertragsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, sowie Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Daneben bieten wir in bestimmten Rechtsbereichen auf Sie zugeschnittene Servicepakete an (zB Schulungen, Claim und Anti-Claim Management, Corporate Housekeeping, Compliance Check). Wollen Sie mehr wissen?

© 2024 – Helml Rechtsanwälte
GESELLSCHAFTSRECHT & M&A

BERATUNG VON A BIS Z. WIR HABEN IMMER DIE RICHTIGE LÖSUNG

Wir begleiten Ihr Unternehmen von Anfang an, von der Auswahl der optimalen Gesellschaftsstruktur, über die Gründung, bis allenfalls zur Geschäftsauflösung, dem Unternehmensverkauf oder der Unternehmensnachfolge. Wir kümmern uns um eine optimal auf Ihr Unternehmen abgestimmte Corporate Governance, erstellen Ihre Geschäftsordnungen und helfen Ihnen bei personellen oder formellen Änderungen der Gesellschaftsstruktur.

Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, ob Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Einstieg von Investoren (zB über stille Beteiligungen, Publikums KG, Joint Venture), Squeeze-Out oder Umgründungen und Verschmelzungen.

Wir erstellen oder überarbeiten Ihre Allgemeinen Geschäfts- Einkaufs- oder Lieferbedingungen und Ihre sonstige Vertragsdokumentation, damit Sie optimal abgesichert sind und sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Der Begriff „Compliance“ ist derzeit in aller Munde. Zu Recht. Der sich laufend verdichtende Dschungel an EU-Verordnungen und Richtlinien und nationalen Gesetzen und Regelwerken ist für viele Unternehmen zunehmend schwerer zu durchblicken. Wir helfen Ihnen dabei ein Compliance-System zu installieren, das den jüngsten europäischen und nationalen Vorschriften Rechnung trägt und Sie und Ihr Unternehmen absichert. Dabei gilt es den Spagat zwischen einem alle Vorschriften Rechnung tragenden, einheitlichen Verhaltens- und Kontrollsystem einerseits, und der notwendigen Flexibilität für eine effektive und friktionsfreie Unternehmensführung zu schaffen – damit Compliance nicht zum Geschäftsverhinderer wird.

VERTRÄGE SICHER GESTALTEN

VERTRÄGE SICHER GESTALTEN.
WIR WISSEN WORAUF ES ANKOMMT

Achtung, der Teufel steckt oft im Detail, denn unklare Formulierungen und widersprüchliche Regelungen führen oft unweigerlich zu einem späteren Rechtsstreit. Durch unsere besondere Expertise mit streitigen Ansprüchen, sehen wir Verträge aus einem anderen Blickwinkel. Wir wissen schon vorher, wo es nachher eng werden könnte.

Wir erstellen Ihren Werk-, Liefer-, oder Lizenzvertrag, Bau-, Anlagenbau-, und ARGE-Vertrag, Ihren Vertriebshändler, Franchise,- oder Vertragshändlervertrag, und kümmern uns darum, dass Sie bestmöglich abgesichert sind. Egal ob in deutscher oder englischer Sprache, wir helfen Ihnen dabei Ihr Projekt auch juristisch auf sichere Beine zu stellen. Damit Sie schon vorher wissen, was Sie später erwarten können und sparen Ihnen so den Aufwand späterer langwieriger Gerichtsstreitigkeiten.

GERICHTS- UND SCHIEDSVERFAHREN

GERICHTS- UND SCHIEDSVERFAHREN.
GEHT NICHT, GIBT’S NICHT

Lehnen Sie sich zurück, wir streiten gerne für Ihr Recht!
Unsere Mandanten schätzen besonders:

  • unsere Leistungsbereitschaft, unser unbedingtes Engagement und unsere Hingabe
  • unsere ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos
  • unsere ständige Erreichbarkeit und unsere raschen und unkomplizierten Reaktionszeiten
  • unsere faire und transparente Kostenstruktur mit laufender Kostenkontrolle

Ob vor nationalen und internationalen Gerichten und Behörden, oder in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Es ist nicht damit getan Recht zu haben, man muss auch Recht bekommen. Dabei spielt eine einwandfreie Verhandlungsrhetorik ebenso eine Rolle, wie echte Verwertungsqualitäten und Nervenstärke (im Sinne einer „Goal Getter“-Mentalität). Unsere Rechtsanwälte haben beides.

Weil unsere Erfahrung zeigt, dass die Vertretung vor Gericht oft nicht ausreicht, setzt unsere Beratung aber lange vor einem Gerichtsverfahren an und geht weit darüber hinaus. Besonders in streitigen Auseinandersetzungen ist vernetztes, kreatives Denken und entschlossenes, proaktives Handeln essentiell für den Erfolg. Unsere Rechtsanwälte zeichnen sich durch ihr großes Verhandlungsgeschick und ihre „gute Nase“ für den richtigen Moment aus. Wir wissen worauf es ankommt und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, egal ob im Verfahren oder bei der alternativen Beilegung von Streitigkeiten. Mit viel Engagement und Durchsetzungskraft, auch durch unkonventionelle Mittel, wie gezielte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zum richtigen Zeitpunkt (Litigation PR). Sie haben ein ausländisches Urteil oder einen ausländischen Schiedsspruch? Wir übernehmen die Vollstreckung in Österreich und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Wir übernehmen für Sie auch gerne die Forderungsbetreibung in Österreich und Europa, damit Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.

 

LITIGATION PR

Wir arbeiten laufend mit nationalen und internationalen Medienberatern und PR-Spezialisten zusammen. Wir helfen Ihnen dabei sich in der Öffentlichkeit bestmöglich zu positionieren, und verschaffen Ihnen so den entscheidenden Vorsprung gegenüber Ihrem Konkurrenten oder bei der Realisierung Ihrer Projekte und Vorhaben. – Wollen Sie mehr wissen?

 

SCHIEDSVERFAHREN

Ein Schiedsverfahren kann gegenüber einem Verfahren vor den staatlichen Gerichten zahlreiche Vorteile bieten. Da es grundsätzlich nur eine Instanz gibt, kommt man schneller zu einem rechtskräftigen Abschluss und damit zu Rechtssicherheit. Das Verfahren kann zudem – gerade in komplexen Fällen, wenn zahlreiche Dokumente vorgelegt werden müssen – wesentlich zeit- und kosteneffizienter geführt werden. Unsere schiedsrechtliche Beratung setzt daher nach Möglichkeit bereits bei der Vertragsgestaltung an:

  • Wir analysieren für Sie ob künftige Streitigkeiten besser vor einem Schiedsgericht oder einem staatlichen Gericht aufgehoben sind.
  • Wir entwerfen eine auf den Einzelfall zugeschnittene Schiedsklausel.

Wir beraten und vertreten Sie in Schiedsverfahren im In- und Ausland, in deutscher und englischer Sprache.

IMMOBILIEN

IMMOBILIEN
ALLES AUS EINER HAND

Von der Beratung bei der Projektentwicklung und -verwertung, bis zu nationalen und transnationalen Immobilientransaktionen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen für Ihre Vorhaben.

Wir beraten Sie bei der Erstellung und Verhandlung der Vertragswerke und setzen Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen um. Wir sind bei der Erstellung von Kauf- und Schenkungsverträgen ebenso versiert wie bei der Ausgestaltung von Maklerverträgen, und kümmern uns gerne um die Umsetzung Ihres Bauträgerprojekts, vom Bauträgervertrag, über die Treuhandschaft gemäß BTVG, bis zur Parifizierung und Wohnungseigentumseinverleibung.

Die Investition in eine Immobilie sollte sorgfältig überlegt und geplant werden. Wir entwerfen Ihren individuell angepassten Kaufvertrag und führen die oder unterstützen bei den Vertragsverhandlungen, egal ob Sie ein Grundstück, einen Roh- oder Neubau oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Wir übernehmen die treuhändige Abwicklung und die Lastenfreistellung und sorgen für die korrekte Berechnung und Abführung der anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren, sowie die ordnungsgemäße und rasche Eintragung im Grundbuch.

BAUPROJEKTE

BAUPROJEKTE NACHHALTIG ERFOLGREICH.
DIE ABSTURZSICHERUNG FÜR IHR RECHT

Für den erfolgreichen Abschluss Ihres Bauprojekts bedarf es meist mehr als nur der rechtzeitigen und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung. Ungerechtfertigte Mängelrügen und Abzüge von der Schlussrechnung, erhöhter Aufwand durch Bauverzögerungen und/oder Bauzeitverlängerungen, übermäßige Einbehalte und überzogene Nachtragsforderungen sind an der Tagesordnung.

Wir finden schnell und effizient rechtssichere und praxisbewährte Lösungen zur Durchsetzung oder Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, etwa aufgrund von Planungsfehlern, verzögerter Fertigstellung, Baukostenüberschreitungen oder Bauüberwachungsfehlern:

  • Claim- und Anti Claim Management, inklusive rechts- und ÖNORM-sichere Gestaltung der Korrespondenz
  • Unterstützung bei der Dokumentation, Darstellung und Berechnung von Leistungsstörungen, Beeinträchtigungen des Bauablaufs und Bauzeitverlängerungen sowie der damit verbundenen Mehrkosten
  • Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenforderungen gegenüber Auftraggebern bzw Auftragnehmern und im Rahmen von Partnerschaftsmodellen (ÖNORM B 2118)
  • Regelmäßige gemeinsame Projektbesprechungen (Jour fixes), um Probleme der alltäglichen Bauabwicklung frühzeitig identifizieren und gegensteuern zu können
TRANSPORTRECHT

TRANSPORTRECHT

Wir beraten Sie in allen Fragen des Transport- und Speditionsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Prüfung

  • Ihrer Speditions-, Fracht-, oder Lagerverträge;
  • Ihrer Transportrahmenverträgen, Logistikverträgen;
  • Ihrer Allgemeinen Geschäfts,- Liefer- oder Lagerbedingungen und sonstigen Auftragsunterlagen.

Wir befassen uns gleichermaßen mit Straßenfracht, Eisenbahnfracht, Luftfracht und Seefracht, sowie der Fracht mittels Binnenschifffahrt.

Wir vertreten Sie

  • außergerichtlich und vor Gericht im Falle von Schadensfällen, insbsondere Großschadensfällen. Umso früher Sie uns in einer Krisensituation beiziehen (insbesondere unbedingt bevor es zu gericht geht), umso besser können wir auf die jeweilige Situation Einfluss nehmen;
  • sowie die § 9 VStG-Verantwortlichen Ihres Unternehmens, idR die Geschäftsführung, in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren vor Behörden und Gerichten. Dies ist insbesondere bei (behaupteten) Fahrzeugmängeln oder Verstößen im Zusammenhang mit der richtigen Bezeichnung von Gefahrengütern der Fall.
KAPITALMARKTRECHT

KAPITALMARKTRECHT

Und um durch den Auflagendschungel des Kapitalmarkts zu kommen, smarte Anwälte. Bei uns sind alle Arten von Kapitalmarkttransaktionen gut aufgehoben, nicht nur die Klassiker wie Börsengänge, Übernahmen, Kapitalerhöhungen und Anleihen. Auch für Projektfinanzierungen etwa im Bereich der Erneuerbaren Energie entwickeln wir maßgeschneidert die besten Lösungen.

Wir beraten nationale und internationale Emittenten und Investoren in allen Angelegenheiten des Börsen- und Kapitalmarktrechts. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Kapitalmarktvorhaben und -transaktionen, und wickeln diese erfolgreich für Sie und mit Ihnen ab.

Wir unterstützen Sie bei Börsengängen, Kapitalerhöhungen, Privatplatzierungen und bei der Emission von strukturierten und/oder hochverzinslichen Anleihen, Genussrechten und qualifizierten Nachrangdarlehen.

Unsere Mandanten schätzen dabei neben unserem großen Know-How insbesondere unseren lösungsorientierten, pragmatischen Zugang und unsere Flexibilität, auch bei großem Zeitdruck die bestmögliche Lösung zu finden. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Experten aus dem In- und Ausland können wir unsere Mandaten in ganz Europa reibungslos bei grenzüberschreitenden Kapitalmarkttransaktionen, Emissionen und Projekten unterstützen und begleiten. Unsere Mandanten profitieren dabei auch von unseren ausgezeichneten Kontakten zu Börsen, Banken und Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch sehr gerne bei der Erstellung und Umsetzung von Stock-Option-, oder sonstigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

 

Crowd Funding und Alternative Finanzierungsmodelle

Am Anfang jedes erfolgreichen Unternehmens steht eine große Idee. Davon gibt es viele. Meist scheitern spannende Ideen aber an dem für die Umsetzung benötigten Kapital oder an dem unbedingten Umsetzungswillen, dem „Zug zum Tor“.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Projektausgestaltung und Kapitalbeschaffung, und unterstützen Sie bis hin zur gemeinsamen Ausarbeitung und Registrierung von Kapitalmarktprodukten. Das Prinzip ist denkbar einfach: Eine Vielzahl von Investoren, die „Crowd“, beteiligen sich mit verschiedengroßen Beträgen an großen Ideen. So wird einerseits das Risiko gestreut, andererseits erhalten bereits Kleininvestoren die Möglichkeit sich an hochinteressanten Projekten zu beteiligen.

 

Equity Capital Markets (ECM)

Wir erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Eigenkapitallösungen und setzen sämtliche Phasen Ihrer Emission gemeinsam mit Ihnen um. Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Platzierung auf nationalen und internationalen Märkten.

 

Fonds, Alternative Investmentfonds

Wir beraten Sie im Hinblick auf Fondsgründungen und sämtliche einzuhaltenden Vorschriften und regulatorische Anforderungen im Bezug auf den Vertrieb der und das Marketing für den Fonds. Wir unterstützen Sie beim Fonds-Management und der Einhaltung der Strukturierungsvorschriften und der Berichts- und Anmeldepflichten in Übereistimmung mit der AIFM-Richtlinie.

UVP-VERFAHREN

UVP-VERFAHREN

Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden stetig komplexer und für den normunterworfenen Unternehmer undurchschaubarer. Wir beraten und unterstützen Sie bei Unternehmensübernahmen, Planung und Umsetzung von Energie- und Infrastrukturvorhaben, Betriebs- und Industrieanlagengenehmigungen, bei behördlichen Verfahren zur Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Projekts, bis hin zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)Verfahren, sowie bei der Erlassung oder Änderung von Raum- und Fachplanungsakten, inklusive strategischer Umweltprüfungen (SUP).

Wir helfen Ihnen durch frühzeitige Berücksichtigung dieser Themen Ihre Vorhaben erfolgreich und zeit- und kosteneffizient umzusetzen.

Dabei arbeiten unsere Experten aus den Bereichen öffentliches (Umwelt)Recht, Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Gesellschaftsrecht und Vergaberecht eng und in ständigem Austausch zusammen.

 

Unsere Tätigkeitsbereich erstreckt sich insbesondere auf:

Anlagenrecht

  • General- und Spezialbetriebsanlagengenehmigungen
  • Gesundheitsgefährdungen oder Gesundheitsbelästigungen im Zuge von Betriebsanlagengenehmigungen

 

Raumordnungs- und Baurecht

  • Widmungen nach dem Raumordnungs- und Flächenwidmungsrecht
  • Bauverfahren (auch im Zusammenhang mit UVP- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, sowie Denkmalschutzrecht)
  • Strategische Umweltprüfungen (SUP)
  • SUP-Feststellungsverfahren

 

Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Feststellungsverfahren zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • UVP-Verfahren und UVP-Beschwerdeverfahren

 

Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht

  • Hochwasserschutz
  • Wasserkraft- und Infrastrukturprojekte
  • Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) – Verfahren
  • Genehmigungsverfahren für Abfall(sammel)anlagen
  • Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

 

Eisenbahnrecht und Enteignungsverfahren

  • Enteignungsverfahren
  • Neufestsetzungsverfahren
  • Liegenschaftsbewertungsfragen
CEE | SEE | RUS

CEE | SEE | RUS

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten als internationaler Single Point of Contact bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten und können aufgrund unserer großen Erfahrung und unserer Kooperationen mit den führenden lokalen Anwaltskanzleien in der CEE/SEE-Region und ganz Europa, eine länderübergreifende Beratung aus einer Hand im Sinne eines One-Stop-Shop anbieten. Wir koordinieren für sie den sprachlichen und rechtlichen Input aus sämtlichen betroffenen Jurisdiktionen und können damit in der Regel erheblich zur Senkung der Kosten und der Haftungsrisiken, bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität und Effizienz beitragen.

Unsere länderübergreifende Beratungstätigkeit erstreckt sich derzeit von Energie- und Infrastrukturprojekten, über Bank- und Finanzrecht und Kapitalmarktrecht, über die Beratung zu M&A Transaktionen und Joint-Venture Strukturen, bis hin zu Regulierungsfragen, sowie Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts und zivilgerichtlichen oder schiedsrichterlichen Rechtsstreitigkeiten.